In der aktuellen Ausgabe der UV Recht & Reha Aktuell (UVR 3/2026) hat Rechtsanwältin Sonja Hein-Schnieder das Editorial mit dem Titel „Unfallversicherungsrecht im Wandel – warum es mehr anwaltliche Expertise braucht“ verfasst.

Darin beschäftigt sie sich mit einer Entwicklung, die die juristische Praxis in den kommenden Jahren maßgeblich verändern wird: dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unfallversicherungsrecht. KI kann Verwaltungsakten auswerten, Rechtsprechung recherchieren und komplexe medizinische Sachverhalte strukturieren. Das schafft Effizienz – sowohl in Kanzleien als auch künftig bei Unfallversicherungsträgern und Gerichten.

Gerade deshalb wird die anwaltliche Rolle wichtiger denn je. Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, die Beurteilung der Kausalität oder die Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sind keine Entscheidungen, die sich allein anhand von Algorithmen treffen lassen. Sie erfordern eine sorgfältige Würdigung des Einzelfalls sowie das Zusammenspiel von Recht, Medizin und Rehabilitation.

Unser Fazit: Künstliche Intelligenz ist ein wertvolles Werkzeug – sie kann anwaltliche Expertise unterstützen, aber nicht ersetzen. Gerade in einem so interdisziplinären Rechtsgebiet wie der gesetzlichen Unfallversicherung bleibt die individuelle rechtliche Prüfung unverzichtbar.

Das vollständige Editorial finden Sie in der UV Recht & Reha Aktuell 3/2026, die Sie hier herunterladen können: https://publikationen.dguv.de/forschung/dguv-hochschule/uvr-uv-recht-reha-aktuell/5254/uvr-uv-recht-reha-aktuell-ausgabe-03/2026?c=227

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